Thema Kriegsdienstverweigerung

Vorab als Info: Auch wenn der Wehrdienst derzeit seit 01. Juli 2011 in der BRD ausgesetzt wurde, hat man als junger Mann immer noch die Möglichkeit den Kriegsdienst nach Grundgesetz Art. 4 Absatz 3 zu verweigern.

Nähere Informationen, warum es immer noch sinnvoll sein kann zu verweigern, habe ich in dem Blogartikel Wehrdienst ausgesetzt – kann ich trotzdem verweigern? veröffentlicht.

Wenn dich das überzeugen konnte, dann bekommst du hier Tipps und Hinweise, wie du richtig verweigerst:

Hinweis: Die hier gemachten Informationen dienen lediglich als Orientierung und ersetzen keinesfalls den Weg zu einem Rechtsanwalt, wenn genauere Rechtsauskünfte gebraucht werden. Ich übernehme keine Haftung für die Aktualität und die Richtigkeit der gemachten Angaben.

„Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst
mit der Waffe gezwungen werden.“
(Grundgesetz Art. 4 Abs. 3)

Was Kriegsdienstverweigerer bei der Antragstellung zu beachten haben

Gründe den Dienst an der Waffe zu verweigern gibt es vielerlei: Ob es nun aus pazifistischen, aus politischen oder religiösen Motiven geschieht.  Daher hat man die Möglichkeit aus Gewissensgründen zu verweigern. Diesen Antrag kann jeder männliche Deutsche stellen, wenn er mindestens 17 1/2 Jahre alt ist.

Doch leider kann man sich nicht einfach auf sein Grundrecht berufen, sondern man muss dieses Grundrecht mit der Darlegung seiner Gewissensgründe unterstreichen.

Früher war diese Prüfung mündlich vor einem Gremium, heute reicht in den meisten Fällen ein Brief mit den Begründungen, warum man verweigert. Vorher muss jedoch erst ein Antrag gestellt werden. Der Antrag ist schriftlich oder zur Niederschrift (hingehen und diktieren) beim ensprechenden „Karrierecenter der Bundeswehr“ (früher Kreiswehrersatzamt genannt) zu stellen. Am besten schickt man den Antrag per „Einschreiben“ Den Eingang des Briefes unbedingt vom Karrierecenter bestätigen lassen!

Folgendes ist möglichst zu beachten:

  • Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor dem 18.Geburtstag gestellt werden
  • Auch wenn man bereits bei der Bundeswehr gedient hat ist die Verweigerung noch möglich, wenn auch schwerer zu realisieren. Dieser Schritt muss dann besonders gut begründet werden. Bezug sollte man vor allem darauf nehmen, was den plötzlichen Sinneswandel hervorgerufen hat.
  • Der Antrag selbst kann formlos und kurz sein, etwa so: „Hiermit beantrage ich die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen gemäß Artikel 4 Absatz 3 des Grundgesetzes.“
  • Dem Antrag muss spätestens 4 Wochen später noch die Darlegung der Gewissensgründe und ein tabellarischer Lebenslauf beigefügt werden.
  • Die Berufung auf das Grundrecht MUSS in der Verweigerung enthalten sein!

Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?

Die Kriegsdienstverweigerung besteht aus drei Teilen:

  1. Der Antrag:
    Hierbei handelt es sich um das Anschreiben, in dem der Antrag formuliert wird. Hier muss auch auf jedenfall die Berufung auf das Grundgesetz enthalten sein!
    Beispiel Antrag
  2. Der Lebenslauf:
    Dieser Lebenslauf sollte die wichtigsten Lebensdaten ohne größere zeitliche Lücken enthalten.
    Begebenheiten, die in einen Zusammenhang zu der Kriegsdienstverweigerung stehen könnten, sollten ebenfalls in den Lebenslauf aufgenommen werden. Dazu gehören z.B. ehrenamtliche Tätigkeiten oder Hobbys.
    Der Lebenslauf muss inzwischen in der tabellarischen Form eingereicht werden
  3. Die Darlegung der Gewissensgründe
    In dieser Begründung ist die Gewissensentscheidung darzulegen, die dem Antragsteller zwingend verbietet, den Dienst an und mit der Waffe abzuleisten.
    Die Motivation der verschiedenen Antragsteller fällt hierbei selbstverständlich recht unterschiedlich aus. Oft wird die Erziehung zur Gewaltfreiheit herangezogen, aber auch religiöse oder ethisch-humanitäre Gründe sind ausschlaggebend. Genauso können auch bestimmte Situationen als Auslöser zur Verweigerung der Waffenanwendung führen, z.B. Gewalterlebnisse, Tod eines nahen Verwandten oder von Freunden, Berichte von Angehörigen über Kriegserlebnisse.
    Beispiel Darlegung der Gewissensgründe

Wie geht es danach weiter?

  • Das von dir angeschriebene Karrierecenter der Bundeswehr bestätigt dir den Eingang deines Schreibens und leitet den Antrag auf Kriegsdienstverweigerung weiter an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (früher Bundesamt für Zivildienst).
  • Das Bundesamt (BafzA) prüft dann deinen Antrag auf Schlüssigkeit und Richtigkeit.
  • Hat das BafzA begründete Zweifel, kann es dir eine Frist von einem Monat setzen, deine Gründe noch ausführlicher darzulegen. Bestehen danach immer noch Zweifel, kann eine mündliche und nicht-öffentliche Anhörung anberaumt werden.
  • Sind alle Hürden genommen und deine Verweigerung anerkannt, bist du fortan „Anerkannter Kriegsdienstverweigerer“. Diese Rechtsstellung kannst du weder selbst wieder ablegen, noch kann sie dir im Nachhinein entzogen werden.

Und noch ein Hinweis: Früher gab es auf dieser Seite ein Forum, dort finden sich noch die ein oder anderen Tipps und Erfahrungen. Man kann zwar dort keine Fragen mehr stellen, aber dennoch kann es sinnvoll sein dort zu stöbern: KDV-Forum (externer Link)

Ein Gedanke zu „Thema Kriegsdienstverweigerung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert